Verantwortung und Klarheit

Unsere AGB für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Entgegennahme von Leistungen und Teillieferungen gilt unter der Voraussetzung des Satzes 1 als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen. Zwischen uns und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.

 

 

Vertragsabschluß

 1. Unsere Angebote sind freibleibend, das heißt es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Vertragsanträgen seitens des Kunden. Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden nicht angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.

 

2. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen oder Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Ware dienen.

 

 

Preise und Zahlungen

1. Die vereinbarten Preise verstehen sich rein netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Gegebenenfalls anfallende Sonderverpackung gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung durch den Verwender.

 

2. Der Rechnungsbetrag wird mit Übergabe der Ware fällig. Preisnachlässe durch Skonto oder Rabatte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer besonderen Vereinbarung.

 

3. Die Annahme eines Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Dabei anfallende Einziehungsspesen werden vom Käufer übernommen.

 

4. Soweit der Kunde Kaufmann ist und gerät er mit der Zahlung in Verzug, so hat er vorbehaltlich der Geltendmachung weiter-gehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9 % pro Jahr zu zahlen.

 

5. Entsteht beim Kunden eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungswilligkeit begründen, so insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich uns sonst zustehender Rechte berechtigt, Vorkasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.

 

6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

Lieferung

1. Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtlieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten.

 

2. Im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände etwa Betriebsstörungen durch Feuer oder Wasser und vergleichbarer Umstände, Ausfall von Maschinen, behördliche Eingriffe (auch soweit diese bei einem unserer Lieferanten eintreten), Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände beeinträchtigt werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.

 

3. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.

 

4.In anderen Fällen ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

 

5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.

 

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

 

Gewährleistung

 1. Im Fall von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch die Übernahme einer Garantie gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Neulieferung zu leisten. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere wenn sich diese über eine angemessene Frist hin aus verzögert oder in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Nachlieferung fehlschlägt, so stehen dem Kunden die Rechte des Rücktritts, der Minderung und des Schadensersatzes offen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde oder eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.

 

2. Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe schriftlich gerügt hat.

 

3. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf unserem Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird.

 

4. Die Haftung für die Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe und Verbes-serungsversuche wird ausgeschlossen.

 

5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist aus-geschlossen.

 

6. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Produkte an Dritte, ist es ihm untersagt, die damit verbundenen gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

 

7. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt.

 

8. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Verarbeitung vom Kunden gestellter Ware die Haftung für an diesen Waren auftretender Mängel infolge der Verarbeitung ausgeschlossen ist.

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen, sowie als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Kunden zu klagen.

 

 

Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbe-dingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berüht.